Patientenbeirat
Der Vorstand beruft einen Patientenbeirat, dem Patienten als ordentliche Mitglieder und Funktionsträger anderer Patientenorganisationen angehören können. Dem Patientenbeirat obliegt insbesondere
- den Vorstand in allen Patientenbelangen zu beraten,
- in der Mitgliederversammlung und den Vereinsgremien die Patienteninteressen zu vertreten,
- satzungsgemäße Zwecke aus Sicht der Patienten zu formulieren.